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Sonntag 05 Sep 2010
Brandschutz PDF Drucken E-Mail

Durch Brandschutzbehandlung von Holz- und Holzwerkstoffen können diese im allgemeinen normal und/oder leicht entflammbaren Baustoffe zu schwer entflammbaren Baustoffen überführt werden.
Entsprechend den Länderbauordnungen soll durch Brandschutzbestimmungen sichergestellt werden, dass bei einem Bauwerk im Brandfall

  • die Trag-/Standsicherheit für einen gewissen Zeitraum erhalten bleibt
  • die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Gebäudes verhindert
  • ein Übergreifen auf andere Gebäude begrenzt und
  • die Rettung der Bewohner gewährleistet bleibt.

Durch Aufbringen (mittels Streichen oder Spritzen) einer Brandschutzbeschichtung (Dämmschicht bildner), welche die Holzmaterialien “Schwerentflammbar” einstellt, können wir diese Forderungen umsetzen.
Wir verwenden nur geprüfte und zugelassene Brandschutzmittel (z.B. Dilutin Brandschutz der Fa. Remmers)
Für das Aufbringen einer Brandschutzbeschichtung sind jedoch bestimmte Einsatzbedingungen zu beachten, z.B.:

  • Prüfung der Untergrundbeschaffenheit (bzgl. früherer Beschichtungen, auf Schädlingsbefall usw.)
  • Einsatz nur in “trockenen” Innenräumen, d.h. nicht im Außenbereich
  • Nachanstrich mit zugehörigen Schutzanstrich (auch farblich möglich) erforderlich
  • Einhaltung der Mindesteinbringmenge lt. Technischen Merkblatt bzw. Herstellervorschrift
  • allseitiges Aufbringen

Eine Brandschutzbehandlung kann auch in Zusammenhang mit einer vorherigen Holzschutzbehandlung durchgeführt werden.

Wir beraten Sie gern vor Ort und unterbreiten Ihnen ein entsprechendes Angebot. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserer leistungsfähigen Technik. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.